Im Jahr 1956 entwickelte der Gründer Rudolf Kunzmann den ersten trinkfertigen, in Flaschen abgefüllten Glühwein und benannte ihn nach dem traditionsreichen Augsburger Christkindlmarkt. Doch damals traf er auf Widerstand, denn das Abfüllen von trinkfertigem Glühwein verstieß gegen das Weingesetz und führte zu einem Bußgeldbescheid der Stadt Augsburg. Trotzdem kämpfte er für seine Idee und erreichte schließlich eine Änderung des Gesetzes. Seitdem besteht eine Partnerschaft zwischen der Stadt Augsburg und der Weinkellerei Kunzmann, die durch das Augsburger Stadtwappen auf dem Original Augsburger Christkindlmarkt Glühwein besiegelt wird.